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Lebensmittelfälschung: In jedem dritten Fisch steckt nicht das, was draufsteht

Lebensmittelfälschung: In jedem dritten Fisch steckt nicht das, was draufsteht

Kommt nach dem Pferdfleischskandal jetzt der nächste Fall von Lebensmittelfälschung? In Brüssel wurden kürzlich Fischgerichte analysiert. Das erschreckende Ergebnis: Jedes dritte in Restaurants servierte Fischgericht enthält eine andere Fischart als angegeben. Wo wird besonders oft getäuscht, was bedeutet das für den Verbraucher und wie werden Lebensmittelfälschungen überhaupt nachgewiesen?

Es ist eine bittere Nachricht für alle Fischliebhaber: Wer im Restaurant Kabeljau oder gegrillte Seezunge bestellt, bekommt nicht immer auch den erwarteten Fisch serviert. Dies zeigt das Institut „Oceana“ in einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung, für die 280 Fischproben aus über 150 verschiedenen Restaurants und Kantinen in Brüssel gesammelt wurden. Das Ergebnis der anschließenden DNA-Analyse: In 31,8 % der Fälle wurde den Testern ein anderer Fisch serviert, als auf der Speisekarte angegeben. Bei bestimmten Fischsorten lag der Anteil der falsch gekennzeichneten Ware sogar bei 95 %.

Hier die wichtigsten Ergebnisse der Analyse im Überblick:

  • Der Rote Thunfisch aus dem Atlantik wurde in 95 % der Fälle durch billigere tropische Thunfisch-Arten ersetzt, wie den Gelbflossen-Thunfisch oder den Großaugen-Thunfisch
  • Kabeljau wurde in 13 % der Fälle durch verschiedene günstigere Fischarten ersetzt, meist durch Pangasius oder Seelachs
  • Seezunge wurde in 11 % der Fälle durch billigere Plattfischarten ersetzt

Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Website des Oceana-Instituts.

Falsch gekennzeichneter Fisch: Verbrauchertäuschung und Umweltproblem

Doch wie kommt ein falscher Fisch ins Essen? Manchmal geschieht das völlig unbeabsichtigt schlichtweg dadurch, dass einige Fischarten auch für Experten nur schwer zu unterscheiden sind. Natürlich wird aber auch absichtlich falsch gekennzeichnet, schließlich verdienen Händler daran, wenn sie eine billige Fischart als teure Fischart deklarieren. Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen oftmals auch gar nicht illegal. Zwar ist in der EU-Verordnung 1379 festgelegt, dass Fischprodukte im Handel sowohl mit ihrer Handelsbezeichnung als auch mit dem wissenschaftlichen Namen gekennzeichnet werden müssen. In Restaurants darf jedoch ganz allgemein ein „Thunfisch“ auf der Speisekarte stehen – ohne die genaue Bezeichnung wie „Thunnus thynnus“ oder „Thunnus obesus“.

Für den Verbraucher ist der Austausch einer Fischart durch eine andere völlig ungefährlich und in der Regel erkennt er den Unterschied auch gar nicht. Während es für ihn lediglich ärgerlich ist, wenn ihm ein Fisch von minderer Qualität als teurer Fisch verkauft wird, ergibt sich jedoch für die Umwelt ein viel weitreichenderes Problem: Weil sich mit den billigeren Fischarten gutes Geld verdienen lässt, sind viele dieser Arten heute dramatisch überfischt und teilweise vom Aussterben bedroht. Strengere Kontrollen sind also wichtig, um den Fischbestand zu sichern und weitere Lebensmittelskandale zu vermeiden.

Fischarten-Nachweis mit SureFood® FISH ID

Für den Nachweis einer bestimmten Tierart hat sich das Real-time PCR Verfahren etabliert, das in der Anwendung deutlich schneller und komfortabler ist als das klassische PCR-Verfahren. Beim Real-time PCR wird der Probe ein Farbstoff zugegeben, anschließend wird in mehreren Zyklen die Fluoreszenz gemessen. Mit dieser Methode, die mit allen handelsüblichen PCR-Geräten durchgeführt werden kann, dauert die DNA-Analyse nur noch 1,5 Stunden. R-Biopharm bietet derzeit das größte Sortiment an Real-time PCR-Testsystemen zur Fischartenbestimmung. Unter der Namen SureFood® FISH ID haben wir Test-Kits für die relevantesten Spezies wie beispielsweise Heilbutt, Lachs, Seelachs, Dorsch und Forelle im Angebot; weitere Test-Kits sind in Planung.