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Wie kommen Antibiotika in den Honig?
Bienen sind für uns Menschen enorm wichtig: Die fleißigen Tierchen erzeugen nicht nur den schmackhaften Honig, sondern bestäuben auch unsere Nutzpflanzen – und sichern so unsere Lebensmittelproduktion. Doch auch Bienen werden mal krank und müssen mit Medikamenten behandelt werden. Das bleibt nicht ohne Folgen.
Bienenkrankheiten sind ein großes Problem nicht nur für Imker, sondern für die gesamte Landwirtschaft. Zu den wichtigsten Bienenkrankheiten zählt die Amerikanische Faulbrut (AFB), auch Bienenpest genannt. Diese bakterielle Infektion greift die Larven der Bienen an und zersetzt ihre gesamte Körperstruktur, bis nur noch ein zäher Schleim zurückbleibt. Erwachsene Bienen sind nicht betroffen, dennoch führt die Infektion, die sich schnell ausbreiten kann, meist zum Zusammenbruch des Bienenvolks. Um die Krankheit nachhaltig zu bekämpfen, werden die Bienen in der Regel getötet und das gesamte Material verbrannt. Möglich ist aber auch eine Behandlung der Bienen mit Antibiotika. Das hat jedoch zwei Nachteile: Zum einen töten Antibiotika die Bakterien nur in ihrer aktiven Wachstumsphase ab. Sogenannte Endosporen können aber jahrzehntelang überleben und so die Krankheit immer wieder ausbrechen lassen. Zum anderen kann die Behandlung von Bienenvölkern mit Antibiotika zu Hemmstoffrückständen führen. Diese Rückstände haben potenziell kanzerogene, toxische oder allergene Eigenschaften und können für Verbraucher eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Ist der Einsatz von Antibiotika in der Imkerei legal?
In der EU ist die Behandlung von Bienen mit Antibiotika verboten. Für Honig gilt sogar eine „zero tolerance“: Anders als beispielsweise bei Milch oder Fleisch gibt es bei Honig also keine zugelassenen Rückstandshöchstmengen. Außerhalb der EU ist der Einsatz von Antibiotika in der Honigproduktion jedoch teilweise gängige Praxis – so zum Beispiel in China oder in Südamerika, wo ein Großteil des weltweit gehandelten Honigs produziert wird. Zuletzt gab es im Frühjahr eine Warnung des RASFF, nachdem Chloramphenicol in Honig aus Russland gefunden wurde. Auch in den USA war die Behandlung von Bienen mit Antibiotika lange Zeit üblich. Seit dem 1. Januar 2017 jedoch dürfen in den USA Antibiotika für Bienen nicht mehr frei verkauft werden, sondern sind nur noch auf Rezept erhältlich.
Wer seinen Honig in der EU verkaufen möchte, muss die strengen Vorgaben einhalten und testen, ob sein Produkt frei von Antibiotikarückständen ist. Das ist eine analytische Herausforderung: Einerseits muss das Testsystem extrem niedrige Nachweisgrenzen aufweisen, andererseits ist Honig eine komplexe Matrix, die eine relativ aufwändige Probenaufarbeitung erfordert. Zudem gibt es gleich mehrere relevante Antibiotika, auf die getestet werden sollte:
- [mk_highlight text="Chinolone:" text_color="#ffffff" bg_color="#717173" font_family="none"] Aus der breiten Gruppe der Chinolon-Antibiotika wird am häufigsten Flumequin (Chinolon der zweiten Generation) in der Bienenhaltung eingesetzt. Der Screening-Test 5101FLUM von EuroProxima ermöglicht den hochspezifischen Nachweis von Flumequin in Honig.
- [mk_highlight text="Tetracycline:" text_color="#ffffff" bg_color="#717173" font_family="none"] Vor allem in Kanada wird Oxytetracyclin gegen die Amerikanische Faulbrut eingesetzt.
- [mk_highlight text="Chloramphenicol:" text_color="#ffffff" bg_color="#717173" font_family="none"] Eine der sensitivsten Nachweismethoden für dieses Breitbandantibiotikum in Honig und Gelée Royale ist der ELISA-Test RIDASCREEN® Chloramphenicol (Art. No. R1511).
- [mk_highlight text="Aminoglykoside:" text_color="#ffffff" bg_color="#717173" font_family="none"] Das bekannteste Antibiotikum aus dieser Gruppe ist Streptomycin – es ist das einzige, für das in der EU (aufgrund der zugelassenen Anwendung zur Bekämpfung des Feuerbrandes im Erwerbsobstbau) ein Höchstgehalt in Honig festgelegt wurde.
- [mk_highlight text="Nitrofurane:" text_color="#ffffff" bg_color="#717173" font_family="none"] Zu dieser Gruppe gehören Furazolidon, Furaltadon, Nitrofurazon und Nitrofurantoin; ihr Einsatz ist in der EU auch für andere Anwendungsgebiete in der Nahrungsmittelproduktion verboten.