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Glutenfreie Lebensmittel: Diese Standards und Richtlinien sollten Sie kennen
Hersteller von glutenfreien Lebensmitteln müssen sich in Bezug auf Etikettierung, Produktionsstandards und Analysemethoden an bestimmte Vorgaben halten. Vom Codex Alimentarius über den AOECS Standard bis zur EU-Verordnung: Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Vorgaben bestehen – und was es 2017 Neues zu beachten gibt.
Codex Alimentarius
Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit. Er wird gemeinsam von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO und der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegeben und soll den Schutz der Verbraucher sicherstellen. Das Dokument basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und enthält Regelungen zu verschiedenen Aspekten der Lebensmittelsicherheit, unter anderem zu Giftstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln, Rückständen, Mikroorganismen, GMO und Allergenen. Die im Codex Alimentarius festgeschriebenen Normen sind Empfehlungen und nicht rechtsbindend; viele Länder orientieren sich aber in ihren Gesetzen an dem Codex-Standard.
Für Hersteller glutenfreier Lebensmittel ist das Dokument CODEX STAN 118-1979: Standard for Foods for Special Dietary Use for Persons Intolerant to Gluten von Interesse. In diesem Standard sind unter anderem Grenzwerte für Glutengehalte definiert. Demnach darf ein Produkt als glutenfrei bezeichnet werden, wenn es höchstens 20 mg/kg Gluten enthält. Lebensmittel, die mehr als 20, aber weniger als 100 mg/kg Gluten enthalten, dürfen mit dem Hinweis „sehr geringer Glutengehalt“ gekennzeichnet werden.
AOECS
Die AOECS (Association of European coeliac societies) ist der Dachverband der europäischen Zöliakie-Gesellschaften. Sie vergibt die Lizenzen für die Nutzung des international anerkannten „Glutenfrei“-Symbols, die durchgestrichene Ähre. Hersteller, die dieses Symbol auf ihren Produkten nutzen möchten, müssen einen Lizenzvertrag mit der AOECS bzw. der Zöliakiegesellschaft des jeweiligen Mitgliedslands abschließen. Dafür müssen sie hohe Produktionsstandards einhalten und regelmäßige Analysen durchführen, die die Glutenfreiheit ihrer Produkte belegen. Nicht alle Produkte erhalten das Zeichen: Um den Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen, dürfen unverarbeitete Lebensmittel, die von Natur aus glutenfrei sind, nicht das „Glutenfrei“-Zeichen tragen. Hierzu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse sowie Eier und Milch.Die AOECS veröffentlicht regelmäßig den AOECS Standard for Gluten-Free Foods, in dem die technischen Anforderungen für die Lizenzierung des „Glutenfrei“-Zeichens definiert werden. Er enthält zum Beispiel HACCP-Leitfäden und Aussagen über die anzuwendende Analysemethode für den Gluten-Nachweis.
EU-Verordnungen
An die EU-Verordnungen müssen sich alle Hersteller halten, die ihre Waren in der EU vertreiben. Die folgenden Gesetze sind zu beachten:
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) / EU-Verordnung Nr. 1169/2011: Der Beschluss sieht vor, dass Allergene auch bei unverpackten Lebensmitteln, zum Beispiel beim Bäcker oder in Restaurants, gekennzeichnet werden müssen. Zuvor mussten Allergene nur auf der Zutatenliste von verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
- EG-Verordnung Nr. 41/2009: Diese Richtlinie legt europaweit verbindliche Grenzwerte für die Bezeichnungen „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ fest. Sie übernimmt dabei die Grenzwerte, die im Codex-Standard definiert sind.
- Durchführungsverordnung 828/2014: Die am 20. Juli 2016 in Kraft getretene Verordnung ersetzt die Verordnung 41/2009. Sie enthält nun auch Regelungen für die Verwendung der Hinweise „Geeignet für Menschen mit Glutenunverträglichkeit/Zöliakie“ und „Speziell formuliert für Menschen mit Glutenunverträglichkeit/Zöliakie“.