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Listerien sicher nachweisen – zertifizierte real-time PCR-Lösung für Hersteller & Labore

Listerien zuverlässig nachweisen – gesetzeskonform, sicher, validiert
Ob als Lebensmittelhersteller oder Auftragslabor – bei Listerien gibt es keine Toleranz. Die Anforderungen an mikrobiologische Sicherheit in der Lebensmittelbranche steigen kontinuierlich. Besonders im Fokus: Listeria monocytogenes – ein Erreger mit hohem Risiko für Verbraucher und Produzenten.
Listerien gehören zu den bedeutendsten mikrobiologischen Risiken in der Lebensmittelproduktion. Ihr Vorkommen kann nicht nur zur Gefährdung der Verbrauchergesundheit führen, sondern auch zu Rückrufen, Imageschäden und wirtschaftlichen Verlusten. Umso wichtiger ist es, dass der Nachweis dieser Erreger schnell, sicher und regelkonform erfolgt – und zwar sowohl im Produkt als auch in der Produktionsumgebung.
Aktuelle gesetzliche Vorgaben in der EU und weltweit verlangen nicht nur den Nachweis von L. monocytogenes, sondern zunehmend auch das Monitoring von Listeria spp. als Hygienekriterium.
Regulatorische Anforderungen im DACH-Raum:
Lebensmittelunternehmer sind laut EU-Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 verpflichtet, mikrobiologische Kriterien einzuhalten. Diese beinhalten:
- Produktspezifische Grenzwerte für Listeria monocytogenes (z. B. ≤ 100 KBE/g)
- Unterscheidung nach Wachstumspotenzial: Ist ein Wachstum im Produkt möglich, muss der Erreger „nicht nachweisbar in z.B. 25 g“ sein
- Hygienekriterien für Umgebungskontrollen, insbesondere in Hochrisikobereichen wie slicing, Verpackung, Kühlung
Neue EU-Verordnung zu Listerien – Was sich ab 2026 ändert
Mit der Verordnung (EU) 2024/2895 verschärft die EU die mikrobiologischen Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln, die das Wachstum des Keims begünstigen können.
Das ändert sich konkret:
- Verzehrfertige Lebensmittel (RTE), die das Wachstum von Listeria monocytogenes unterstützen können, dürfen während ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer nicht mehr als 100 koloniebildende Einheiten pro Gramm (KBE/g) enthalten.
- Kann dies nicht nachgewiesen werden, muss das Bakterium in 25 Gramm des Produkts nicht nachweisbar sein.
- Bisher galt dieser Grenzwert nur auf Herstellerebene – künftig auch auf Handelsebene.
- Ziel: Höherer Verbraucherschutz angesichts steigender Listeriose-Fälle in der EU.
Was bedeutet das für Hersteller?
- Strengere Eigenkontrollen und ggf. Challengetests zur Kategorisierung der Produkte
- Konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und Umgebungsmonitoring
Warum testen – und womit?
Listerien können überall auftreten: in Rohstoffen, auf Oberflächen, in Drainagen, aber auch in scheinbar unkritischen Bereichen.
Nur regelmäßige Tests mit verlässlichen Methoden bieten:
- Produktsicherheit
- Schutz vor Rückrufen
- Audit-Sicherheit bei Behörden- und Kundenprüfungen
Unsere Lösung: SureFast® Listeria 3plex ONE
Wir bieten Ihnen ein AOAC- & MicroVal-zertifiziertes real-time PCR-Kit, validiert nach ISO 16140-2 – für den gleichzeitigen Nachweis von Listeria monocytogenes und Listeria spp..
Ideal für:
- Routinekontrollen in Produktion & Umwelt
- Rückstellproben, Produktfreigaben
- HACCP Nachweise
Jetzt informieren & sicher aufstellen:
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