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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) – ein kontroverses Thema
Obwohl gentechnisch veränderte Lebensmittel für die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung unverzichtbar werden könnten und strengen Tests unterzogen werden, haben die Verbraucher Bedenken wegen möglicher Risiken, und es wird viel über das Für und Wider des Einsatzes von GVO diskutiert.Die Hersteller nutzen gentechnische Veränderungen, um Pflanzen wünschenswerte Eigenschaften zu verleihen, wie z. B.:
- Insektenresistenz: bietet saisonalen Schutz vor Schädlingen, reduziert den Bedarf an Pestiziden und senkt die Betriebskosten.
- Trockentoleranz: erhöhter Wasserrückhalt, sodass die Pflanzen Dürreperioden besser überstehen, ohne dass eine zusätzliche Bewässerung erforderlich ist.
- Herbizidtoleranz: ermöglicht den gezielten Einsatz von Herbiziden bei Bedarf.
- Krankheitsresistenz: macht die Pflanzen widerstandsfähiger gegen bestimmte Krankheiten, was zu weniger Abfall und einer höheren Nahrungsmittelsicherheit führen könnte.
- Erhöhter Nährstoffgehalt
- Weniger Lebensmittelabfälle: verhindert oberflächliche Braunfärbung und Druckstellen beim Schneiden oder Bearbeiten der Produkte.
- Verbesserte Herstellungsprozesse: ermöglicht eine effizientere Erzeugung von Biokraftstoffen – zum Beispiel bei bestimmten Maissorten – durch die Verbesserung des Prozesses, mit dem Zellulose und/oder Stärke aufgespalten und in Kraftstoff umgewandelt wird. Dies trägt zu einer geringeren Umweltbelastung bei, da weniger Wasser, Strom und Erdgas für die Herstellung von Biokraftstoffen benötigt werden.
Wie werden GV-Pflanzen hergestellt?
Was ist das | Verpflichtet zur Richtlinie 2001/18/EG | Nachweismöglichkeit | |
---|---|---|---|
Selektive Züchtung | Kombination von Merkmalen ähnlicher und unähnlicher Pflanzen durch Kreuzung in einen genetischen Hintergrund mit verbesserten Merkmalen. | Nein | |
Interspezies Kreuzungen | Züchtungs- und Gewebekulturtechniken, die einen genetischen Austausch zwischen Pflanzen ermöglichen, die sich nicht auf natürliche Weise kreuzen. | Nein | |
Mutagenese | Einsatz von Chemikalien oder Strahlung, um die DNA zu verändern und gelegentlich ein günstiges Merkmal hervorzubringen. | Nein | |
Transgenese | Hinzufügen eines spezifischen, gut charakterisierten Gens zu einer neuen Pflanze, um ein bestimmtes Merkmal zu übertragen. | Ja | Ereignisspezifische Methoden: zielen auf die stabile Integrationsstelle „fremder“ DNA-Elemente im Genom. |
Neue Züchtungstechnologien (NBT) wie z. B. Genome-Editing-Techniken mit Nukleasen | Spezifische Veränderung der Nukleotidsequenz. Die Veränderungen sind oft so klein wie das Ersetzen, Einfügen oder Löschen eines einzigen Nukleotids. | Ja | Der Nachweis ist eine Herausforderung, da diese Pflanzen möglicherweise keine fremde DNA enthalten, wie z. B. die üblicherweise verwendeten Blumenkohlmosaikvirus (CaMV)-Promotoren und -Terminatoren. |
Der europäische Regulierungsansatz
Viele Rechtsordnungen, darunter auch die Europäische Union (EU), unterscheiden rechtlich zwischen zugelassenen (und damit legalen) und nicht zugelassenen (und damit illegalen) GVO. So verlangt das europäische Gentechnikrecht ereignisspezifische Methoden zum Nachweis, zur Identifizierung und zur Quantifizierung von GVO und den daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln, bevor diese zugelassen und in Verkehr gebracht werden dürfen (Richtlinie 2001/18/EG und Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).
In der EU zugelassene „klassische GVO“ sind nachweisbar, identifizierbar und quantifizierbar, z. B. durch qPCR-Methoden, die auf die stabile Integrationsstelle „fremder“ DNA-Elemente abzielen, die nicht auf natürliche Weise in einem Genom vorkommen.
Weitere Informationen zur GVO-Nachweisstrategie mittels qPCR