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Antibiotika in Garnelen: Immer neue Fälle kommen ans Licht

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Das Problem ist schon lange bekannt, dennoch werden bei Kontrollen immer wieder Rückstände von Antibiotika in Garnelen gefunden. Aktuell macht eine Rückrufaktion in Deutschland Schlagzeilen: Die Supermarktkette REWE zieht ihre „ja! King Prawns Garnelen“ aus dem Verkehr. Kann man Garnelen überhaupt noch essen?

Die Meldung, dass in „ja! King Prawns“ Tiefkühl-Garnelen von REWE Rückstände eines Antibiotikums gefunden wurden, geht derzeit durch zahlreiche Medien. Doch es ist kein Einzelfall: Waren werden beim Export und beim Import stichprobenartig auf Rückstände überprüft und immer wieder werden die Kontrolleure fündig. Allein im laufenden Jahr gab es bereits 26 Meldungen des RASFF bezüglich Antibiotikarückständen in Fisch und Meeresfrüchten. In den meisten Fällen ging es um Rückstände von Nitrofuran oder Chloramphenicol, seltener wurden Rückstände von Oxytetracyclin, Sulfadiazin, Sulfamethoxazol oder Trimethoprim nachgewiesen.

Wie kommen Antibiotika in die Garnelen?

Der weltweite Bedarf an Garnelen und anderen Meeresfrüchten ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Die natürlichen Bestände reichen längst nicht aus, um diesen Bedarf zu decken. Deshalb werden sie in Unterwasserfarmen gezüchtet. Bei diesen sogenannten Aquakulturen handelt es sich um Massentierhaltungen, bei denen die Tiere auf engstem Raum gehalten werden, wodurch sie anfälliger für Krankheiten werden. Um die Gesundheit der Garnelen zu erhalten, die Produktion zu sichern und den Ertrag zu erhöhen, werden massiv Antibiotika eingesetzt.

Testportfolio für den Nachweis von Antibiotika

Wie ist die gesetzliche Lage?

Oft werden in Aquakulturen Antibiotika wie Chloramphenicol oder Nitrofuran verabreicht, deren Anwendung in der EU und vielen weiteren Ländern illegal ist, da auch sehr geringe Rückstandsmengen dieser Substanzen eine Gesundheitsgefahr für den Konsumenten darstellen. Für Chloramphenicol gilt in der EU eine Null-Toleranz; Testsysteme müssen eine Mindestleistungsgrenze von 300 ng/kg vorweisen (zur Erinnerung: 1 ng ist ein Milliardstel Gramm). Der ELISA-Test RIDASCREEN® Chloramphenicol (Art. Nr. R1511) hat in Shrimps eine Nachweisgrenze von 8 ng/kg und bietet damit eine Sensitivität, die deutlich unter der im EU-Recht vorgeschriebenen Empfindlichkeit liegt.

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