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Was Sie über Insekten als Lebensmittel wissen sollten

Insects in food

Im Januar 2023 hat die EU zwei weitere Insekten als Nahrungsmittel zugelassen: die zu Pulver verarbeitete Hausgrille und die Larven des Getreideschimmelkäfers. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema im Überblick.

Welche Insekten sind als Lebensmittel zugelassen?

Weltweit gibt es Hunderte essbare Insektenarten. In der EU sind bislang nur vier Insekten als „neuartige Lebensmittel“ (im Rahmen der Novel Food-Verordnung) zugelassen:

  • die getrockneten Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), auch Mehlwürmer genannt (seit Juni 2021)
  • die Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria); gefroren, getrocknet oder pulverförmig (seit November 2021)
  • die Hausgrille (Acheta domesticus), auch Heimchen genannt; gefroren, getrocknet oder pulverförmig (seit Februar 2022)
  • das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille (Acheta domesticus) (seit Januar 2023)
  • die Larven des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), auch Buffalowürmer genannt; gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert (seit Januar 2023)

In welchen Lebensmitteln können Insekten stecken?

Insekten können im Ganzen als Snack verzehrt oder in gemahlener Form verschiedenen Lebensmitteln als Zutat beigemischt werden. So sind beispielsweise Kekse, Proteinriegel, Schokolade, Cracker, Nudeln, Brot, Backmischungen, Müsli oder Fleischersatzprodukte erhältlich, wobei der Insektenanteil aber jeweils gering ist.

Wie gesund sind Insekten?

Insekten gelten als äußerst nahrhaft, sie sind proteinreich und enthalten wichtige Vitamine, Ballaststoffe und Mineralstoffe. Gesundheitsschädliche Wirkungen sind nicht bekannt. Die in der EU zugelassenen Produkte wurden auf ihre Sicherheit geprüft und stammen aus kontrollierter Herstellung. Es gibt jedoch denkbare Risiken. So existieren für die Insektenzucht noch keine gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von Antibiotika und Hormonen.

Sind Insekten für Allergiker geeignet?

Allergien gegen Insekten sind selten, weshalb sie auch nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen. Problematisch sind jedoch Kreuzreaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebstiere oder Weichtiere. Wer allergisch auf Garnelen, Krebse, Muscheln oder auch auf Hausstaubmilben reagiert, der könnte auch auf Insekten allergisch reagieren. Ein entsprechender Allergiehinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht sein.

Müssen Insekten in Lebensmitteln gekennzeichnet werden?

Insekten müssen in der EU als Zutat klar und verständlich gekennzeichnet werden. Wer sich vegan ernährt oder aus anderen Gründen keine Insekten essen möchte, muss also einen Blick auf die Zutatenliste werfen. In der Regel wird der Insektengehalt aber auch auffällig auf der Verpackung beworben, schließlich sind Speiseinsekten immer noch ein Nischenprodukt und vergleichsweise teuer.

Um zu überprüfen, ob ein Produkt Insekten enthält, können Labore das Lebensmittel mit einem PCR-Test auf Insekten-DNA testen.