Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Innovative Lösungen zum Nachweis von GVO in Lebensmitteln

  1. Home
  2. /
  3. Analyten
  4. /
  5. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
 

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Der weltweite Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen nimmt seit Anfang der 90er Jahre stetig zu.

Seit dem 1. September 1998 sind in der EU Lebensmittel, die aus GVO hergestellt wurden bzw. GVO enthalten, kennzeichnungspflichtig. Seit April 2004 und Inkrafttreten der EU-Verordnung 1829/2003 ist die Kennzeichnung für Lebens- und Futtermittel ab einem GVO-Gehalt von 0,9 % gesetzlich vorgeschrieben.

Genmodifizierte Pflanzen (GVO oder GMO) sind mengenmäßig im Wesentlichen Soja, Mais, Raps und (nicht als Lebensmittel verwendete) Baumwolle. Weitere Pflanzenarten können ebenfalls GVO enthalten, spielen aber bisher im weltweiten Anbau nur eine untergeordnete Rolle. Die Nachweise, ob Pflanzen überhaupt genmodifiziert sind, erfolgt über das Screening von natürlicherweise nicht in Pflanzen vorkommenden DNA-Sequenzen (35S, NOS, FMV und weitere). Mit diesem Screening werden fast alle GVO-Pflanzen erfasst. Allerdings sind neue GVO-Pflanzen (z. B. Soja) auf den Markt gekommen, die keine solchen Sequenzen aufweisen und daher im Screening nicht erfasst werden. Für diese Sojapflanzen wurden separate real-time PCR Kits entwickelt, die wie die vorhandenen SureFood® GMO ID Kits verwendet werden können.

Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel

Die Qualität der Lebensmittel wird vielen Verbrauchern und Verbraucherinnen immer wichtiger. Viele achten beim Einkauf vermehrt auf Bio-Siegel oder das Siegel “ohne Gentechnik” des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG e.V.). Dieses Siegel soll sicherstellen, dass gentechnisch veränderte Produkte über die gesamte Lebensmittelproduktion weitestgehend ausgeschlossen wurden. Um das Siegel tragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, unter anderem in Bezug auf die Analytik. Die SureFood® GMO Kits erfüllen die Bedingungen hierfür. Einige der SureFood® GMO Kits wurden zu diesem Zweck angepasst und ein neuer Zusatzkit (Art. Nr. S1055) ermöglicht die Lyse von 2 Gramm Probenmaterial.

GVO-Analytik gemäß VLOG-Vorgaben

Weitere Informationen zu den VLOG-Vorgaben und der empfohlenen Analytik finden Sie in unserem Flyer.

Qualitativer GVO-Nachweis

Für nicht zugelassene GMO’s gilt je nach nationalen oder regionalen Regularien eine Nulltoleranz. Daher sind für diese Produkte derzeit rein qualitative Tests von Interesse. Die Detektionsgrenze liegt je nach Matrix und Verarbeitung bei 0,01 %. Für Futtermittel gilt mit der EC 619/2011 eine gesonderte Regel. Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (abgelaufene Zulassung EU, Zulassung im Ursprungsland, Verfügbarkeit von Tests und Referenzmaterial, etc.) gilt ein technischer Schwellenwert für nicht zugelassene GMO-Events von 0,1 %. Dies ist insbesondere für den nicht immer kontaminationsfreien Import von GMO und GMO-freien Mais und Soja von Bedeutung.

Quantitativer GVO-Nachweis

Für jeweils zugelassene GMO’s stellt sich die quantitative Frage, ob das Produkt über definierten Schwellenwerten oder kennzeichnungspflichtigen Werten liegt. In Europa gilt ein Wert von 0,9 % von dem GMO-Event in der jeweiligen Pflanzenmatrix. Bis zu diesem Wert müssen Lebensmittel mit technisch unvermeidbarer und zufälliger Kontaminationen des GMO-Events nicht gekennzeichnet werden (EC 2829/2003 und EC2830/EC). Die Quantifizierung erfolgt über die jeweilige Quantifizierung von GMO-spezifischem und von Pflanzenmatrix-spezifischem Gen anhand je einer unterschiedlichen Eichgerade und der Umrechnung von GMO-DNA-Kopienzahl/Pflanzenmatrix-DNA-Kopienzahl. Diese dimensionslose Einheit, mit 100 multipliziert, ergibt einen prozentualen Wert. Die Eichgerade wird durch die Verdünnung eines DNA-Standards erhalten und kann anhand eines definierten GMO-Materials auch mit einem experimentellen Korrekturfaktor präzisiert werden.

GVO-Screening

Ein Screening auf pflanzenfremde Gensequenzen, die bei der GVO-Entwicklung in die Pflanzen eingeschleust wurden, ermöglicht effizient eine Aussage, ob GVO im Lebensmittel enthalten sind. Die üblicherweise verwendeten Gensequenzen sind:

Dieser Promoter aus dem Blumenkohlmosaikvirus (cauliflower mosaic virus) ist das am häufigsten verwendete Element. Ausschließlich 35S-positive Pflanzenproben könnten auch mit dem natürlicherweise vorkommenden Virus kontaminiert sein. Falsch positive Resultate können mit dem virusspezifischen Test CaMV (S2027) ausgeschlossen werden.

Der Nopalin Synthase Terminator (NOS) aus dem Agrobacterium tumefaciens wird häufig in Kombination mit 35S verwendet.

Anstelle von 35S kann auch der Promotor aus dem Figwort Mosaik Virus in GMOs verwendet worden sein.

Das Gen für Phosphinotricin N-Acetyltransferase aus Streptomyces hygroscopicus ermöglicht eine Resistenz gegen das unter mehreren Markenbezeichnungen erhältliche Herbizid Glufosinat.

Diese Sequenz kennzeichnet den Übergang von Chloroplasten-Transitpetid zu 5-Enolpyruvylshikimate-3-Phosphat Synthase aus Arabidopsis thaliana und Agrobacterium sp. Sie ermöglicht die Resistenz gegen das Herbizid Glyphosat.

Probenaufbereitung

Für einen sicheren Nachweis hat die Probenaufbereitung einen besonders hohen Stellenwert. Mit dem SureFood® PREP Basic und dem SureFood® PREP Advanced stehen Ihnen Produkte zur Verfügung, die quantitativ und qualitativ hochwertiges Ausgangsmaterial gewährleisten. Die Amplifikation und Detektion der gewonnenen DNA kann mit dem SureFood® real-time PCR Test für eine qualitative Detektion oder mit dem SureFood® real-time PCR Test für eine quantitative Detektion erfolgen. Das SureFood® System ist sowohl als Tests als auch als Dienstleistung erhältlich.