Sellerie zählt zu den 14 Allergenen, die gemäß EU-Verordnung 1829/2003 sowie 1830/2003 als Zutat in Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen.
Sellerie gehört zu den Stoffen, die eher selten Allergien auslösen, in manchen Ländern zählt die Sellerieallergie jedoch zu den häufigsten Nahrungsmittelallergien im Erwachsenenalter. Für Betroffene ist problematisch, dass Sellerie als verstecktes Allergen in vielen verschiedenen Lebensmitteln enthalten sein kann. So wird es häufig in Gewürzmischungen verwendet, zum Beispiel für Soßen, Dressings, Suppen, Fleisch- und Wurstprodukte und Fertiggerichte. Alle Teile der Selleriepflanze können für die Lebensmittelproduktion verwendet werden – die Blätter ebenso wie die Stängel und die Knolle. Da Sellerie- und Petersilienpflanzen sehr ähnlich aussehen, kann es während Ernte oder Verarbeitung leicht zu Fehlern und dadurch zu einer Kreuzkontamination kommen. Aufgrund der starken botanischen Ähnlichkeit zu anderen Pflanzen ist die hochspezifische real-time PCR derzeit die Methode der Wahl für den Nachweis und die Quantifizierung von Selleriespuren in Lebensmitteln.
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