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Vorsicht vor Mykotoxinen in Hafer
Hafer ist beliebt: Schon seit einigen Jahren steigt der Haferkonsum in Nordamerika und Westeuropa. Doch neben wichtigen Vitaminen, Mineralstoffen und Ballaststoffen kann Hafer manchmal auch gefährliche Mykotoxine enthalten.
Hafer ist für die weltweite Futtermittelindustrie von großer Bedeutung. Seit einigen Jahren findet er auch wieder vermehrt Verwendung in der menschlichen Ernährung, beispielsweise in Form von Haferflocken, Hafergrütze, Haferkleie, Cerealien, Keksen, Backwaren oder Getränken. Damit spielt die Qualität eine noch wichtigere Rolle. Manche Qualitätskriterien, wie z.B. Farbe, Geschmack, Gewicht, Schälbarkeit oder Spelzengehalt, lassen sich leicht erkennen und können bereits durch die Auswahl der Sorte beeinflusst werden. Andere Eigenschaften, wie der Mykotoxingehalt, können nur mit analytischen Tests bestimmt werden.
Mykotoxine sind natürliche Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die eine Vielzahl von Lebensmitteln befallen können – vor allem Getreide. Es wird geschätzt, dass ein Viertel der weltweit produzierten Lebensmittel mit Mykotoxinen belastet ist. Die Schimmelpilzgifte führen nicht nur zu einer Ertragsminderung, sondern sind auch eine ernste Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier. Bereits in geringen Mengen können sie krebserregend, neurotoxisch, immunsuppressiv, mutagen, teratogen, hepatotoxisch oder nephrotoxisch wirken.
Auch Hafer, der generell als widerstandsfähig gegenüber vielen Getreideschädlingen gilt, kann mit Schimmelpilzgiften kontaminiert sein. Die größte Rolle in Hafer spielen die Fusarium-Toxine T-2 und HT-2, vor Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA). Insbesondere in Nordeuropa wurden in den letzten Jahren regelmäßig erhöhte Werte von T-2- und HT-2-Toxin in Hafer gefunden. Im vergangenen Jahr gab es zudem eine Meldung des RASFF über Ochratoxin A in Bio-Hafer aus Tschechien.
Gesetzliche Regelung
Aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Wirkungen sind die wichtigsten Mykotoxine gesetzlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die EU-Grenzwerte laut Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Für T-2- und HT-2-Toxin sind keine Grenzwerte, sondern lediglich Richtwerte festgelegt.
Mykotoxin | Lebensmittel | Höchstgehalt |
---|---|---|
Deoxynivalenol | Unverarbeiteter Hafer | 1750 μg/kg |
Getreidemehl, Schrot, Kleie oder Keime | 750 μg/kg | |
Brot, Backwaren, Kekse, Snacks und Cerealien | 500 μg/kg | |
Zearalenon | Unverarbeitetes Getreide | 100 μg/kg |
Getreidemehl, Schrot, Kleie oder Keime | 75 μg/kg | |
Brot, Backwaren, Kekse, Snacks und Cerealien | 50 μg/kg | |
T-2- und HT-2-Toxin | Unverarbeiteter Hafer | 1000 μg/kg (Richtwert) |
Haferkörner für den unmittelbaren menschlichen Verzehr | 200 μg/kg (Richtwert) | |
Haferkleie und Haferflocken | 200 μg/kg (Richtwert) | |
Hafermehlerzeugnisse | 2000 μg/kg (Richtwert) |