SureFood® GMO QUANT MIR162 Corn
Art. Nr. S2135

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Analytes

Produktinformation

SureFood® GMO QUANT MIR162 Corn

Art. Nr. S2135
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Verwendungszweck

Dieser Test dient der relativen quantitativen Bestimmung des MIR162-Mais DNA Anteils. Dafür wird ein PCR-System für den eventspezifischen Nachweis von MIR162-Mais (OECD Bezeichnung SYN-IR162-4) und ein Referenz-PCR System für Mais verwendet.

 

Allgemeines

Das Nachweisverfahren kann mit allen gängigen real-time PCR Geräten verwendet werden. Die technische Geräteverifizierung erfolgte am Roche LightCycler® 480 II, Qiagen Rotor-Gene Q, Bio-Rad CFX96Dx, Bio-Rad CFX96 Opus, R-Biopharm RIDA®CYCLER und Agilent AriaDx.

Zubehör

Liebe Kunden,

wir haben damit begonnen, die Dokumente zu unseren Produkten in einem elektronischen Format bereitzustellen. Hierbei handelt es sich um die Gebrauchsanweisung (IFU), die Sicherheitsdatenblätter (SDS), Application notes sowie das Certificate of Analysis (CoA). Für Chargen, die ab dem 01. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, finden Sie unsere Dokumente auf dem eIFU Portal congen.de/information.

Spezifikationen
Art. Nr.S2135
Testformat2 x 50 Reaktionen
ProbenvorbereitungFür die DNA-Präparation wird der SureFood® PREP Basic (Art. Nr. S1052), SureFast® Mag PREP Food (Art. Nr. F1060) und für stark prozessierte Proben wird der SureFood® PREP Advanced (Art. Nr. S1053) empfohlen. Für die DNA-Präparation aus Rohstoffen sowie aus prozessierten Lebens- und Futtermitteln mit 2 g Probeneinwaage wird der SureFood® PREP Add On (Art. Nr. S1055) in Verbindung mit dem SureFood® PREP Basic empfohlen.
LOD (Nachweisgrenze)Die MIR162-Mais PCR hat eine Nachweisgrenze von < 5 DNA-Kopien. Das entspricht unbehandelten Maiskörnern von ca. 0,01 %.
Die Nachweisgrenze des Gesamtverfahrens ist abhängig von Probenmatrix, Prozessierungsgrad, DNA-Präparation und DNA-Gehalt.
Die Bestimmungsgrenze für die gentechnische Veränderung ist abhängig von der Konzentration der eingesetzten DNA. Bei einer Kopienanzahl des Mais-Referenzgens von 50.000 Kopien liegt die Bestimmungsgrenze für die gentechnische Veränderung bei 0,1 %.